Berlin – Eine Bomben-Drohne auf dem Leipziger Flughafen und immer wieder Drohnen-Alarm und Landebahn-Sperrungen an den großen deutschen Zivilflughäfen – und die Frage: Wer kann und soll die Drohnen über Flughäfen oder Kraftwerken zur Not vom Himmel schießen? Die Bundeswehr darf es derzeit nicht! Jetzt fordern der Wehrbeauftragte des Bundestages und der Ex-Chef des Reservistenverbandes gegenüber BILD die Abschuss-Möglichkeit im Lande für die Bundeswehr!
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte (57, CDU), zu BILD: „Die Debatte um die Kompetenzzuständigkeit darf nicht zur German Hilflosigkeit gegenüber Aggressoren führen.“ Es sei dringend erforderlich, „die vorhandenen Mechanismen, Fähigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln und zu stärken“. Dies gelte für „die Befugnisse der Polizei sowie für die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr“.
Den absurden Ist-Zustand beschreibt Otte so: „Die Polizei darf, aber kann nicht, die Bundeswehr kann, aber darf nicht.“ Der Vorfall in Leipzig verdeutliche „die Versäumnisse der vergangenen Jahre im Bereich der Drohnenabwehr“, so Otte, der als Wehrbeauftragter der oberste Kontrolleur der Bundeswehr ist („Parlamentsarmee“).
Jede Drohne wie eine bewaffnete Drohne behandeln
Der ehemalige Chef des Reservistenverbandes, der Rechts- und Militärexperte Professor Patrick Sensburg (55, Polizei-Uni Köln, Oberst d.R.), schlägt eine schnelle und einfache Lösung vor: „Militärisch wichtige Flughäfen wie Köln, Berlin, München, Frankfurt oder eben auch Leipzig benötigen einen militärischen Schutz gegen Drohnen, wie ihn deutsche Firmen bereits anbieten.“ Sensburgs klare Ansage: „Jede Drohne in der Flugverbotszone eines Flughafens muss ab jetzt als bewaffnete Drohne angesehen werden.“ Bedeutet: „Drohnen, die in Flugverbotszonen eindringen, müssen auch abgeschossen werden.“ Das Risiko bei Abschüssen sei „um ein Vielfaches kleiner, als eine sprengstoffbeladene Drohne auf einen Flughafen zufliegen zu lassen“.
Das Verteidigungsministerium macht auf BILD-Anfrage klar, wo das Problem liegt: Die Bundeswehr darf nur Militärliegenschaften schützen. Außerhalb sei das Bundesinnenministerium zuständig. Dann das ABER: „Die Streitkräfte dürfen auf Anforderung eines Bundeslandes, mehrerer Bundesländer oder der Bundesregierung im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.“ Heißt: Wenn wir gebeten werden, dürfen wir.
Wie absurd die Trennung sein kann, zeigt Rostock-Laage. Dort liegen Luftwaffenstützpunkt und ziviler Flughafen direkt nebeneinander.
Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters (45): „Die Bundeswehr verfügt über modernste Sensorik und Luftverteidigungskompetenz, dürfte aber den zivilen Flughafen gegen Drohnen wohl nicht so ohne Weiteres schützen.“ Das zeige, „dass die Rechtslage nicht mehr so richtig zur Sicherheitslage passt“.
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (46, CDU) will deshalb noch weiter gehen: Auch Betreiber kritischer Infrastruktur – etwa Flughäfen, Kraftwerke oder Rechenzentren – sollen Drohnen selbst abwehren dürfen. Ein entsprechendes Landesgesetz wird vorbereitet.
Redmann zu BILD: „Es muss Schluss sein mit dem Zuständigkeits-Pingpong! Bei der Drohnenabwehr kommt es auf Sekunden an.“ Sein Prinzip: „Wer schützen kann, soll auch schützen dürfen. Wir brauchen hybride Antworten auf hybride Bedrohungen.“
Auch CDU-Außen- und Verteidigungsexperte Roderich Kiesewetter (62) fordert ein „Ende des Zuständigkeits-Kuddelmuddels“. Kiesewetter zu BILD: „Vorrang für Sicherheit, egal wer es macht.“ Allerdings fehle der Bundeswehr bislang noch die Fähigkeit zur flächendeckenden Drohnenabwehr. Auch das müsse sich ändern.