Politik

Knast für 81-Jährige, Gefährder frei: Stimmt die Justiz-Balance?

Knast für 81-Jährige, Gefährder frei: Stimmt die Justiz-Balance?
TTS-Player überspringenArtikel weiterlesen

Am Kölner Bahnhof wird eine 81-jährige wohnungslose Frau kontrolliert. Und schau an, gegen sie liegt ein Haftbefehl vor. Wegen Beleidigung. 440 Euro Geldstrafe. Weil sie das Geld nicht bezahlen kann, muss sie nun 22 Tage ins Gefängnis. Man nennt es Ersatzfreiheitsstrafe.

Die 81-Jährige landet also im Gefängnis. Man kann das richtig finden, so sieht es das Gesetz ja vor. Man kann auch bezweifeln, dass es sinnvoll ist, eine alte Frau hinter Gitter zu bringen, weil das den Steuerzahler locker mehrere Tausend Euro kostet.

148.311 Menschen in Deutschland hatten Stand Juli einen offenen Haftbefehl. Das heißt nicht, dass sie alle gesucht werden, aber wenn sie in eine Kontrolle geraten, sind sie dran. Etwa jeder zehnte Haftbefehl ist wegen einer Gewalttat ausgestellt. Rund 2500 Fahndungen stehen im Zusammenhang mit Mord und Totschlag. 94 Gesuchte gelten als Gefährder.

Das ist das aktuelle Ergebnis einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Und das ist für mich der Punkt, an dem aus einer kleinen Polizeimeldung eine große Frage wird.

Sitzen eigentlich die Richtigen im Gefängnis?

So viel ist klar: Draußen laufen viele Tausend Menschen rum, die tausendmal gefährlicher sind als eine mittellose 81-Jährige, die vielleicht ein freches Mundwerk hat.

Gerade nach dem furchtbaren CSD-Anschlag muss ich daran denken, wie oft wir seit Jahren nach Terrorangriffen gehört haben, der Täter sei bekannt gewesen. Es habe Maßnahmen gegeben, Deradikalisierungsversuche, Auflagen, sogar Observation. Aber Haft? Geht nicht, darf nicht. Der Rechtsstaat. Erst passiert was, dann wird bestraft.

Auch wer alt ist, muss sich ans Recht halten, aber ...

Mir will es nicht in den Kopf, warum junge Männer, zumeist aus dem islamistischen Milieu, die von den Behörden als „Gefährder“ eingestuft werden, auf freiem Fuß leben dürfen. „Gefährder“ sind doch Menschen, denen schwere staatsgefährdende Straftaten (das sind Terroranschläge) zugetraut werden.

Trotzdem laufen Hunderte dieser Gefährder bei uns durch die Gegend. Und der Staat guckt mal, was passiert. Das ist so, als würde der TÜV bei einem Auto feststellen, dass die Bremsen und die Lenkung kaputt sind – und trotzdem dürfte der Halter weiterfahren, bis was passiert.

Nein, das gefährliche Auto wird sofort stillgelegt. Gefahr gebannt. Und warum ist das bei gefährlichen Menschen anders?

Sicher lässt sich nicht jedes Verbrechen verhindern. Trotzdem bleibt die Frage: Wie setzen wir unsere knappen Ressourcen am besten ein? Haftplätze, Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter sind nicht unbegrenzt verfügbar. Werden die vorhandenen Mittel wirklich dort eingesetzt, wo sie den größten Beitrag zur Sicherheit von uns Bürgern leisten?

Der Rechtsstaat muss Urteile durchsetzen, klar. Da bin ich wieder bei der 81-Jährigen. Auch wer alt ist, hat sich ans Recht zu halten. Wer das infrage stellt, sägt an einem Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Aber ein Rechtsstaat lebt nicht nur von Konsequenz. Er lebt auch von Verhältnismäßigkeit.

Mich bringt der Fall der ganz und gar nicht gemeingefährlichen Seniorin jedenfalls arg ins Grübeln. Ich bin überzeugt, die Bürger erwarten, dass der Staat sich zuerst um die gefährlichen Menschen kümmert.

Viel zu lange und zu oft haben wir in diesem Land gehört, was nicht geht. Mich interessiert, was geht!

Vielleicht verpasst