Berlin – Ein Schwein als Mitbewohner im Berliner Altbau? Für die Halterin völlig normal. Für die Richter nicht: Sie stoppten nun das ungewöhnliche Zusammenleben im vierten Stock. Nach Ansicht des Gerichts darf das Tier nicht länger unter diesen Bedingungen gehalten werden!
Alles begann mit Beschwerden von Nachbarn. Als das Mini-Schwein im November 2023 sogar ausbüxte und von der Polizei auf einer stark befahrenen Straße eingefangen werden musste, schalteten sich die Behörden ein. Bei einer Kontrolle stellte das Bezirksamt fest, dass das Tier offenbar dauerhaft in der Wohnung im Stadtteil Wedding lebte. Die Folge: Das Veterinäramt ordnete an, dass das ungewöhnliche Haustier künftig artgerecht untergebracht werden muss – mit Auslauf, Wühlmöglichkeiten und einer Suhle zum Schlammbaden.
Halterin kämpft vor Gericht um ihr Schwein
Die Besitzerin wehrte sich vor Gericht. Ihr Argument: Das Schwein habe in der rund 70 Quadratmeter großen Wohnung genug Platz, liege im Winter ohnehin am liebsten auf der Couch und könne ab dem Frühjahr regelmäßig auf einem Hof in Brandenburg wühlen und suhlen. Dort habe es auch Kontakt zu anderen Tieren. Außerdem werde es zum Therapieschwein ausgebildet.
Die Richter ließen das nicht gelten. Nach ihrer Auffassung gelten für Mini-Schweine dieselben Anforderungen wie für normale Hausschweine. Denn so „mini“, wie der Name vermuten lässt, bleiben die Tiere nicht: Ausgewachsen erreichen sie eine Schulterhöhe von bis zu 60 Zentimetern und bringen zwischen 40 und 150 Kilogramm auf die Waage.
Warum das Schwein ausziehen muss
In der Altbauwohnung in Berlin fehle es an allem, was Schweine für eine artgerechte Haltung brauchen: ausreichend Platz zum Wühlen, eine Suhle sowie klar getrennte Bereiche zum Fressen, Ruhen und Ausscheiden. Besonders kritisch: Da das Haus keinen Aufzug hat, musste das Schwein für jeden Ausflug vier Stockwerke Treppen steigen.
Das Urteil ist noch nicht endgültig. Die Halterin kann nun versuchen, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in die nächste Runde zu gehen.